Die Erstattung von Kunstexpertisen sollte unbedingt von Experten / innen
im Bereich
Kunst erfolgen. Der Begriff der Kennerschaft spielt hier eine bedeutende
Rolle: Die Einschätzung
der Qualität eines Kunstwerkes wird besonders durch eine intensive
Auseinandersetzung
mit originalen Werken ( betrachten, vergleichen, untersuchen,
etc.
) und jahrelanger
Erfahrung mit den Objekten und den dazugehörigen Künstlerpersönlichkeiten
ermöglicht.
Dabei ist im Einzelfall auf die besondere Spezialisierung des Experten
/ der Expertin zu
achten. Neben kunstwissenschaftlichen Fragestellungen, wie z.B.
Datierung und stilistische
Einordnung eines Werkes werden in der Kunstexpertise komplexe Fragestellungen
zum Zustand der Werke beantwortet.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige habe ich
mich bei der Gutachtenerstattung
in besonderem Maße der Unparteilichkeit verpflichtet.